Bei Limited Gründungen zählt auch Sicherheit und Reaktionszeit

Limited Gründungen stehen weiter hoch im Kurs. Zu beachten ist aber auch,
dass jede britische Limited per Gesetz ein sogenanntes Registered Office in
England unterhalten muss. Bei einem Registered Office handelt es sich nicht
um den eigentlichen Geschäftssitz, sondern ist der offizielle Zustellungs-
und Aufbewahrungsort der Gesellschaft. Da diese Offices zumeist von
Drittdienstleistern angeboten werden, bleibt bei der Gründung einer Limited
stets ein mulmiges Gefühl.