Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen

Nach der Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 13.02.2012 kann der belieferte Kunde seine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht erfüllen, wenn er lediglich die Archivierungs-CD mit den Daten des Lieferanten aufbewahrt.