Im Rahmen der außerordentlichen Kündigung von Führungskräften stellt muß der Dienstherr bzw. Arbeitgeber eine 2 Wochen Frist beachten. Ansonsten riskiert er die Unwirksamkeit der Kündigung. Der Bundesgerichtshof klärt in seiner Entscheidung, ab wann diese Frist zu laufen beginnt. Der Spezialist für Arbeitsrecht Fachanwalt Robert Mudter erläutert diese Entscheidung.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Leitenden Angestellten (Begriff, Besonderheiten beim Kündigungsschutz, Anwendung von Tarifverträgen)
Auch oder gerade in Zeiten flexibler Arbeitszeiten ist das Thema Überstunden aktueller denn je. Welche Rechte haben hier Führungskräfte? Was darf der Vorgesetzte anordnen?
Haften Sie als Manager (geschäftsführer, Vorstand, Leitender Angestellter) gegenüber Dritten oder gegenüber der Firma selbst? Wie können Sie sich schützen?