BGH: Feststellungsklage nach Widerruf eines Immobiliendarlehens
Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2017 stellt keine Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2017 dar.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2017 stellt keine Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2017 dar.