Seminarveranstaltung: Zwangsvollstreckung effektiv

– das Zusammenspiel zwischen Strafrecht und Zivilrecht –
– das Zusammenspiel zwischen Strafrecht und Zivilrecht –
Seminarveranstaltung – Immogain GmbH&Co. II KG
Die SAM AG mit Sitz im Schweizer Ort Hergiswil bot zumeist deutschen Kunden über ihre Tochtergesellschaft BestLife Select AG an, ihre alten, unrentablen Lebensversicherungsverträge abzukaufen und mit dem daraus erhaltenen Geld hohe Gewinne zu erwirtschaften. Damit wurde sozusagen ein Produktwechsel vollzogen und Vertragspartner der Kunden war nicht mehr die Lebensversicherungsgesellschaft, sondern die SAM Finanz AG. Nach einer mehrmonatigen Prüfung hat die Schweizer Finanzmarktauf
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) hat eine Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Anleger gegründet
Die SAM AG (Swiss Manangement Group AG) mit Sitz in der Schweiz, befindet sich seit dem 24.08.2012 in Liquidation (Abwicklung). Der bereits bekannte Hintergrund für die Abwicklungsverfügung der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA war das Fehlen der erforderlichen Bankgenehmigung für das Geschäftskonzept der SAM AG. Die Kunden der SAM AG befürchten nun zu Recht, dass ihre Gelder bedroht sind.
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner hat daher die "Geschädigtengemei
Die Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner, die in der Geschädigtengemeinschaft SAM Management Group AG die Interessen der Opfer bündeln, haben umgehend rechtliche Schritte eingeleitet. Am 19.09.2012 wurde eine erste Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.
Die Klage vor dem Landgericht Berlin richtet sich gegen die SAM AG und gegen den Alleinaktionär der SAM AG, Herrn Michael Frank Oberle. Die von den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertretene Kl
Immobilienrecht in der Praxis
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte erneut außergerichtlich erfolgreich
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte erreichen einstweilige Verfügung in Sachen Schufa-Eintrag gegen die Mediafinanz AG aus Osnabrück.
Bis zu 250 tausend Euro kann es im Einzelfall nun kosten, wenn ein Lottoschein ausgefüllt
und abgegeben wird. Das urteilte das Landsgericht Köln und sorgt damit für viel Aufruhr bei
allen Betroffenen.