LG Frankfurt (Az. 2-24 O 246/12) befindet zahlreiche Samsung-App-Store Klauseln rechtswidrig

LG Frankfurt (Az. 2-24 O 246/12) befindet zahlreiche Samsung-App-Store Klauseln rechtswidrig

Das LG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 06.06.2013 (noch nicht rechtskräftig) insgesamt 12 Klauseln aus dem App-Store des Samsung-Konzerns als unwirksam eingestuft. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale und Verbraucherverbände. Bei den bemängelten Klauseln ging es unter anderem um Haftungsbeschränkungen, Schaltung von Werbung oder auch die jederzeitige einseitige Einstellung von Serviceleistungen.