Ladenschlussgesetz: Beratung und Verkauf am Tag der Offenen Tür verboten
Bei einem Tag der Offenen Tür in Unternehmen müssen verschiedene rechtliche
Voraussetzungen berücksichtigt werden, die Grundregel lautet: Besichtigung ja, aber ohne
Beratung und Verkauf. Darauf weist das Unternehmensportal MittelstandsWiki hin.
So darf bei der Veranstaltung keinerlei Geschäftsverkehr stattfinden, es ist lediglich
gestattet, eigene Waren zu zeigen. Verkaufsgespräche, das Angebot von
Bestellformularen oder die Vorbereitung von Geschäftsabschl&uum