Bloße Krankmeldung reicht nicht – BAG begründet Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Tag!

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist bekanntlich durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gesetzlich geregelt. Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, § 3 Absatz 1 EntgFG.