Nicht selten muss sich die Rechtsprechung auch mit Rechten des unmittelbar Betroffenen über dessen Tod hinaus beschäftigen. In einem jüngst entschiedenen Fall musste sich der Gerichtshof der Europäischen Union mit der Frage beschäftigen, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. In der zu seinem Urteil vom 12.
Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Bund der Steuerzahler dürfen Finanzämter „das Pensionsalter, das zwischen einem Gesellschafter und der GmbH vereinbart worden ist, nicht eigenmächtig anheben. Das hat kürzlich der Bundesfinanzhof entschieden. Wohl aus Angst vor einer erneuten Schlappe, hat das Finanzamt die Revision in einem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Parallelverfahren jetzt zurückgenommen (I R 50/13). Damit wird das Urteil der ersten Instanz re
Am 27. März 2014 hat die Finanzministerkonferenz in Berlin getagt. Die Finanzminister von Bund und Ländern einigten sich auf eine weitere Verschärfung der bestehenden Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige.
Nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 27. März 2014 muss mit folgenden Verschärfungen des bestehenden Rechts gerechnet werden:
Vor dem Hintergrund der vom Europäischen Gerichtshof im Jahr 2012 zu Gunsten einzelner chinesischer Schuhhersteller getroffenen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Antidumpingzölle auf Schuhimporte dieser Hersteller klärt der Europäische Gerichtshof jetzt die Frage der Gültigkeit der Antidumpingzölle für alle Hersteller.
Die Stimmen zum Thema Steuerhinterziehung überschlagen sich nicht erst seit dem Fall Hoeneß. Nahezu täglich liest man in der Presse, dass weitere Maßnahmen zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige anstehen und auch das Bankgeheimnis immer mehr aufweicht.
Mit Urteil vom 15. Juni 2010, VIII R33/07 hatte der BFH noch entschieden, dass vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht zu versteuern sind. Entsprechend hatten wir in unserem Newsletter 10/2010 auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei noch offenen Veranlagungen oder Steuerbescheiden, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind, unter Hinweis auf die Änderung der Rechtsprechung Einspruch einzulegen oder einen Änderungsantrag zu stellen bzw. bei
Gemäß §§ 90 Abs. 1 S. 1, 200 Abs. S. 1 AO ist der Steuerpflichtige zur uneingeschränkten Mitwirkung bei der Ermittlung seiner steuerlichen Verhältnisse verpflichtet. Er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen u. a. durch Vorlage von Aufzeichnungen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und gegenüber der Finanzverwaltung gegebenenfalls zu erläutern.
Jeder kennt es: Die Überlassung von Dienstwagen an Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung. Jeder weis es: Die Finanzverwaltung verdient mit – entweder durch die Besteuerung des in der Privatnutzung liegenden geldwerten Vorteils nach der sog. 1% – Regelung oder gemäß genauer Erfassung im Fahrtenbuch.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit hohem Stromverbrauch konnten bereits in der Vergangenheit den Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz bzw. § 55 Energiesteuergesetz uneingeschränkt beantragen. Ab Januar 2013 sind neue Regelungen in Kraft getreten, wonach die Einführung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems für große Unternehmen bzw. die Einführung alternativer Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine u
Mit dem Jahreswechsel 2012/2013 werden im Wirtschaftsrecht wichtige Änderungen wirksam. Die Bundesregierung hat unter www.bundesregierung.de eine Übersicht der Auszugsweise folgenden wesentlichen Neuregelungen zusammengestellt: