Nach der zu dieser Entscheidung gleichnamigen Pressemitteilung Nr. 48/17 sieht das Bundesarbeitsgericht eine unzulässige unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sprich im Arbeitsvertrag. Wird danach „die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und […]
Internationales Strategiemeeting von Schirmspezialist Knirps im Zeichen neuer Formsprache der Produktpalette sowie rotem Punkt als weltweites Wiedererkennungsmerkmal
Telefonieren gehört heute zum Alltag wie das tägliche Brot. Nicht ungewöhnlich ist daher, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz über die Telefonanlage ihres Arbeitgebers Privatgespräche führen. Losgelöst von der Frage, ob dies in der betrieblichen Praxis mehr oder wenig oft stillschweigend geduldet wird, ist fraglich, ob ein Arbeitnehmer durch diese Praxis gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten schuldhaft verstößt und dieser Verstoß vom Arbeitge
Seit Jahren ist die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer immer wieder Streitthema zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung und beschäftigt daher immer wieder auch die Finanzgerichte. Größe des Arbeitszimmers, Arbeitszimmer im Keller, zeitlicher Nutzungsumfang, Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, all dies sind Fragen, die durch die Finanzgerichte nicht immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden
Über die Rechtmäßigkeit von Steuern wird mehr denn je gestritten. Bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung durch die Finanzgerichte vergehen oft Jahre. Die daraus resultierenden Unsicherheiten für betroffene Steuerpflichtige zwingen oftmals zu kostenintensiven Rechtsbehelfs- und Klageverfahren.
Eine Ehescheidung kann schnell teuer werden. Bereits bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen summieren sich die Anwalts- und Gerichtskosten schnell auf Beträge im vierstelligen Bereich.
Mit Newsletter 04/2014 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass sich die Finanzminister von Bund und Ländern am 27. März 2014 auf eine weitere Verschärfung der bestehenden Regelung zur strafbefreienden Selbstanzeige geeinigt haben.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten leiden viele Unternehmen mehr denn je unter Forderungsausfällen und Außenständen, die schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.
Unzulässige Handlungen im Geschäftsverkehr sind schnell einmal vorgekommen. Wer eine unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann von Wettbewerbern nicht nur auf Unterlassung, sondern auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Gerade der Mittelstand beklagt immer wieder Liquiditätsengpässe aufgrund schlechter Zahlungsmoral von Kunden. Wenn die entsprechenden Außenstände die eigenen Verbindlichkeiten übersteigen, endet dies vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht selten in der eigenen Insolvenz. Damit sollte bereits ab dem 16. März 2013 nach dem Willen der Europäischen Union Schluss sein. Ab dem 16. März 2013 greift nämlich die Richtlinie 2011/7/EU des Euro