Arbeitsrecht: Auch Arbeitsverträge sind Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Arbeitsvertrag ist unzu

Nach der zu dieser Entscheidung gleichnamigen Pressemitteilung Nr. 48/17 sieht das Bundesarbeitsgericht eine unzulässige unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sprich im Arbeitsvertrag. Wird danach „die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und […]

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Telefonieren am Arbeitsplatz rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Telefonieren am Arbeitsplatz rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Telefonieren gehört heute zum Alltag wie das tägliche Brot. Nicht ungewöhnlich ist daher, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz über die Telefonanlage ihres Arbeitgebers Privatgespräche führen. Losgelöst von der Frage, ob dies in der betrieblichen Praxis mehr oder wenig oft stillschweigend geduldet wird, ist fraglich, ob ein Arbeitnehmer durch diese Praxis gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten schuldhaft verstößt und dieser Verstoß vom Arbeitge

Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Kann ein Mensch mehr als ein Arbeitszimmer nutzen?

Seit Jahren ist die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer immer wieder Streitthema zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung und beschäftigt daher immer wieder auch die Finanzgerichte. Größe des Arbeitszimmers, Arbeitszimmer im Keller, zeitlicher Nutzungsumfang, Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, all dies sind Fragen, die durch die Finanzgerichte nicht immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden

Steuerrecht: Bundesministerium der Finanzen: Liste vorläufiger Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren erneut ergänzt

Über die Rechtmäßigkeit von Steuern wird mehr denn je gestritten. Bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung durch die Finanzgerichte vergehen oft Jahre. Die daraus resultierenden Unsicherheiten für betroffene Steuerpflichtige zwingen oftmals zu kostenintensiven Rechtsbehelfs- und Klageverfahren.

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist am 29. Juli 2014 in Kraft getreten

Gerade der Mittelstand beklagt immer wieder Liquiditätsengpässe aufgrund schlechter Zahlungsmoral von Kunden. Wenn die entsprechenden Außenstände die eigenen Verbindlichkeiten übersteigen, endet dies vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht selten in der eigenen Insolvenz. Damit sollte bereits ab dem 16. März 2013 nach dem Willen der Europäischen Union Schluss sein. Ab dem 16. März 2013 greift nämlich die Richtlinie 2011/7/EU des Euro