Waldeigentümer sind nicht für sogenannte waldtypische Gefahren verantwortlich. Daher musste das Bundesland Hessen als Eigentümer eines Waldes kein Schmerzensgeld zahlen, nachdem eine Radfahrerin auf einem unbefestigten, löchrigen Waldweg zu Fall gekommen war. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. OLG Frankfurt a.M., Az. 13 U 111/17 Hintergrundinformation: Wer eine […]
Waldeigentümer sind nicht für sogenannte waldtypische Gefahren verantwortlich. Daher musste das Bundesland Hessen als Eigentümer eines Waldes kein Schmerzensgeld zahlen, nachdem eine Radfahrerin auf einem unbefestigten, löchrigen Waldweg zu Fall gekommen war. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. OLG Frankfurt a.M., Az. 13 U 111/17 Hintergrundinformation: Wer eine […]