LUNIS Vermögensmanagement erhält Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG

Frankfurt am Main, 5. Dezember 2017 – LUNIS Vermögensmanagement erhält per 28. November 2017 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zur Anlageberatung, Anlage- und Abschlussvermittlung sowie zur Finanzportfolioverwaltung gemäß § 32 KWG. Damit verlässt die LUNIS Vermögensmanagement AG das Haftungsdach der NFS Netfonds Financial Service GmbH. Sämtliche Finanzdienstleistungen, die bislang unter dem Haftungsdach […]