Kündigung des Arbeitsvertrages

Die Rücknahme der Kündigung ist nicht möglich
Die Rücknahme der Kündigung ist nicht möglich
Worauf müssen Arbeitnehmer achten?
Empfiehlt sich eine Kündigungsschutzklage auch dann, wenn es einen Sozialplan gibt?
EIn Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck
Immer wieder werden Arbeitnehmer gekündigt, die entweder nicht die im Betrieb übliche Leistung erbringen oder bei ihrer Arbeit überdurchschnittlich viele Fehler machen.
Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig.
Der Arbeitnehmer hat über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittliche Leistungen erbracht. Er hat also z.B. entweder weniger produziert oder erheblich mehr Fehler gemacht als der Durchschnitt der Arbeitnehmer
Wann lohnt sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte
Die außerordentliche Kündigung einer Angestellten, die Geld aus einer Barkasse gegen offensichtlich dilettantisch hergestelltes Falschgeld ausgetauscht hat, ist zulässig und wirksam. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil v. 26.08.2010, Az: 17 Sa 537/10).
Wenn Arbeitnehmer – oft mehr oder weniger überraschend – die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, stehen sie oft vor einer neuen, sie häufig überfordernden Situation. Wichtige Entscheidungen sind innerhalb von kurzer Zeit zu treffen. So stellt sich u.a. die Frage, ob eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben ist.