Kündigung wegen schlechter Arbeitsqualität und die Kündigungsschutzklage und möglichen Abfindungszahlungen.

Immer wieder werden Arbeitnehmer gekündigt, die entweder nicht die im Betrieb übliche Leistung erbringen oder bei ihrer Arbeit überdurchschnittlich viele Fehler machen.

Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig.

Der Arbeitnehmer hat über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittliche Leistungen erbracht. Er hat also z.B. entweder weniger produziert oder erheblich mehr Fehler gemacht als der Durchschnitt der Arbeitnehmer

Fachanwalt Arbeitsrecht Ziegler, Düsseldorf: Die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Fachanwalt Arbeitsrecht Ziegler, Düsseldorf: Die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Wenn Arbeitnehmer – oft mehr oder weniger überraschend – die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, stehen sie oft vor einer neuen, sie häufig überfordernden Situation. Wichtige Entscheidungen sind innerhalb von kurzer Zeit zu treffen. So stellt sich u.a. die Frage, ob eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben ist.