Die Münchener Allianzgruppe ist der größte Versicherungskonzern der Welt und nahezu in über 50 Ländern der Erde vertreten. Nach einem Zwischenfall in der Münchner Zentrale gerät das Unternehmen in den Verdacht antisemitische Tendenzen zu decken und zu fördern.
Die außerordentliche Kündigung einer Angestellten, die Geld aus einer Barkasse gegen offensichtlich dilettantisch hergestelltes Falschgeld ausgetauscht hat, ist zulässig und wirksam. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil v. 26.08.2010, Az: 17 Sa 537/10).
Wenn Arbeitnehmer – oft mehr oder weniger überraschend – die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, stehen sie oft vor einer neuen, sie häufig überfordernden Situation. Wichtige Entscheidungen sind innerhalb von kurzer Zeit zu treffen. So stellt sich u.a. die Frage, ob eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben ist.