Als Abfallbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde kann mit der Teilnahme an einem Grundlehrgang bescheinigt werden und muss bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.
Kissing, 24. Juli 2012 – Am 1. Juni 2012 ist das neue – lang erwartete – Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der seit 2008 verabschiedeten europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in deutsches Recht und löst das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab. Neben der Übernahme bewährter Normen werden im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz gänzlich neue Regelungen geschaffen.
Im Vordergrund steht nun die Kreisl