BGH-Urteil: Wenn mit gültiger PIN eine Kreditkarte missbraucht wird

BGH-Urteil: Wenn mit gültiger PIN eine Kreditkarte missbraucht wird

Gute Nachrichten für Verbraucher: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom November 2011 muss zunächst die Bank beweisen, dass bei einer missbräuchlichen Bargeldabhebung an einem Geldautomaten mit einer Kreditkarte unter Verwendung der richtigen PIN die Originalkarte verwendet wurde, bevor die Grundsätze des so genannten Anscheinsbeweises Anwendung finden.