Corona-Hilfe: KfW-Sonderprogramm für Selbständige bis 30.06.2021

Corona-Hilfe: KfW-Sonderprogramm für Selbständige bis 30.06.2021

Wegen der anhaltenden Corona-Krise und der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage verlängert die Deutsche Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.6.2021. Das Ziel besteht darin, Selbständige, Gewerbebetriebe und Kleinfirmen mit der nötigen Liquidität zu versorgen.

KMU-Tipp: Geld vom Staat auch ohne Rückzahlung – so geht es!

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Mittelständische Unternehmen, Selbständige, Gewerbetreibende und Kleinunternehmer wissen oft nicht, dass sie für die wirtschaftliche Entwicklung ihres Unternehmens oder Gewerbes vom Staat Geld erhalten können und zwar ohne Pflicht auf Rückzahlung! Diese allzu oft völlig verkannte Chance dürfte in der heutigen Corona-Krise besonders interessant sein.

Corona-Pandemie: KfW-Schnellkredit online mit Anleitung!

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KfW-Schnellkredit zur Überbrückung der Corona-Krise neu auch für Kleinst-Betriebe, Gewerbe, Freiberufler, Einzel-Unternehmer und Solo-Selbständige! Wesentlicher Vorteil im Vergleich zum klassischen Bankkredit: KfW-Schnellkredite sind 100% abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Online-Antrag in 2 Minuten!

KMU-Tipp: Überbrückungskredit voll-digital in 24 Stunden!

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Der Vorteil beim COMPEON Überbrückungskredit / Kurzzeitkredit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht darin, dass Antragsteller viel Zeit und Geld sparen, da das Finanzportal COMPEON selbst die Suche nach der passenden Finanzierung übernimmt: Überbrückungskredit bis 100.000 Euro innerhalb 24 Stunden, bis 750.000 Euro innerhalb von 48 Stunden.