Bloße Krankmeldung reicht nicht – BAG begründet Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Tag!

Bloße Krankmeldung reicht nicht – BAG begründet Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Tag!

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist bekanntlich durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gesetzlich geregelt. Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, § 3 Absatz 1 EntgFG.

Krankmeldungen wieder deutlich angestiegen

Krankmeldungen wieder deutlich angestiegen

Sowohl der Statistik des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als auch einer Studie zufolge, stiegen 2011 die Krankheitsmeldungen in Deutschland wieder deutlich an. Für die Studie wertete die DAK insgesamt 2,4 Millionen Krankschreibungen aus und kam zu dem Ergebnis, dass 2011 der höchste Krankheitsstand seit 15 Jahren erreicht wurde.