Erste Versicherer schließen gerichtlich festgestellte Lücke bei Arbeitskraftabsicherung
AFA AG beantwortet auf Berliner-ICC-Kongress
verbraucherfeindliches Urteil des OLG Köln mit innovativem Konzept
zur kompletten Absicherung der Arbeitskraft.
Was war geschehen? Das OLG Köln sprach im Frühjahr 2010 ein in der
Öffentlichkeit wenig beachtetes, aber weit reichendes Urteil (AZ 20 U
168/08). Kurz gesagt urteilten die Richter, dass ein Versicherter mit
Verträgen zum Krankentagegeld und zur Berufsunfähigkeit keinen
Anspruch auf Tagegeld hat, wenn sein