(Münster) –Die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen für verfassungswidrig. So urteilte der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen ist diese erneute Niederlage der Landtagsmehrheit vor dem Verfassungsgericht ein deutlicher Beweis, dass diese beim Kommunalwahlrecht die Grenzen der Verfassung ignoriert. Die Aktion „Stichwahl bleibt!“, die die ÖDP NRW mit unterstützte, […]
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit den Stimmen von CDU, SPD und GRÜNEN eine Kommunale Sperrklausel ins Kommunalwahlrecht des Landes beschlossen. Dies stellt nach Meinung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) NRW einen Kommunalpolitischer Offenbarungseid von CDU, SPD und GRÜNEN dar.
Die ÖDP kündigt eine neuerliche Verfassungsklage an.
Regionalen Benachteiligungen in der Kommunalpolitik wird Tür und Tor geöffnet:
Die Einführung einer kommunalen Sperrklausel, wie dies die NRW-Landtagsmehrheit plant, wird zu einer Vernichtung regionaler Wählergemeinschaften in Nordrhein-Westfalen führen.