Die Verbandsabgabe kann vom insolventen und nicht mehr steuerrechtlich-gemeinnützigen Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow von den Pankower Kleingartenvereinen nicht eingefordert werden.
Kleingärtner-Funktionäre dürfen nicht Erfüllungsgehilfen der Bauland-Vorhaltung sein. Deren Aktivitäten dürfen sich nicht auf Beruhigung und Baldrian-Infusionenen für bedrohte Kleingärtner reduzieren.
Ehemalige langjährige Schatzmeisterin eines Kleingartenvereins (im Berliner Bezirk Pankow) hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) erstattet.
Sein Verhalten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Pankower Korruptions- und Kleingartenskandals stößt auf harte Erbitterung. Polemisch kritisiert er Kleingärtner, die die Zustände anprangern.
Ohne Scham: Ausgerechnet der Rest-Vorstand des Bezirksverbands Pankow, alle drei waren auch schon bei Frau Kleinau im Vorstand und gegen alle drei laufen aktuell strafrechtliche Ermittlungsverfahren.
VOR der Insolvenz-Meldung kam es noch zu einem Drohkulissen-Aufbau und zur Angstverbreitung. Die Kleingärtner sollten (wegen der beim BV "verschwundenen" Gelder) nochmal bzw. doppelt zahlen.