§ 97a II UrhG – Die sog. „100-Deckelung“ – AG München, Urteil vom 11.11.2009, Az.: 142 C 14130/09

Ebenfalls wurde in einer älteren Entscheidung des AG München (Urteil vom 11.11.2009, Az.: 142 C 14130/09) festgestellt, dass eine Anwendung des § 97a II UrhG nur bei Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung in Betracht kommt.

In der Angelegenheit wurde dem Beklagten vorgeworfen das Hörbuch "Der Bohlenweg" von Dieter Bohlen über die Internet-Tauschbörse eDonkey zum Download angeboten zu haben. Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von Eur