SEB Immoinvest

Öffnung des SEB Immoinvest oder doch Abwicklung? Informationen für Anleger.

Emmely und Co. – Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers, Klage und Abfindung

Emmely und Co. – Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers, Klage und Abfindung

In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).

„Wir wollen lieber arbeiten, anstatt zu prozessieren“

„Wir wollen lieber arbeiten, anstatt zu prozessieren“

Berlin, 14. Oktober 2011. In der Sache digibet wetten.de AG gegen das Land Sachsen-Anhalt (8 C 17.10), die gestern vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden sollte, hat der Sportwettenvermittler unter Zustimmung der Gegenseite seine Klage zurückgezogen.

Bereits 2005 hatte sich die digibet wetten.de AG unter anderem auch in Sachsen-Anhalt darum bemüht, Sportwetten vermitteln zu dürfen. Aufgrund einer Untersagungsverfügung der dortigen Behörden wurde ihr das sein

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu Emmely und Co. – Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers, Klage und Abfindung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu Emmely und Co. – Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers, Klage und Abfindung

In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).

§ 97a II UrhG – Die sog. „100-Deckelung“ – AG München, Urteil vom 11.11.2009, Az.: 142 C 14130/09

Ebenfalls wurde in einer älteren Entscheidung des AG München (Urteil vom 11.11.2009, Az.: 142 C 14130/09) festgestellt, dass eine Anwendung des § 97a II UrhG nur bei Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung in Betracht kommt.

In der Angelegenheit wurde dem Beklagten vorgeworfen das Hörbuch "Der Bohlenweg" von Dieter Bohlen über die Internet-Tauschbörse eDonkey zum Download angeboten zu haben. Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von Eur