Bundestag verlängert Filmabgabe bis Ende 2016
Der Bundestag hat die sogenannte Filmabgabe bis zum Ende des Jahres 2016 verlängert. Entsprechend müssen Kinobetreiber, Videoprogrammanbieter und öffentlich-rechtliche sowie private Fernsehanstalten weiterhin die Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt abführen. Zudem müssen von geförderten Filmen künftig Fassungen für seh- und hörgeschädigte Menschen erstellt werden. Überdies werden Kinos bei der Modernisierung zugunsten eines barriere