Die Deutsche Kinderhilfe e.V. begrüßt das Aachener Urteil zur 24-Stunden-Ãœberwachung von Rückfalltätern – Signalwirkung für ganz Deutschland

Die Deutsche Kinderhilfe e.V.  begrüßt  das Aachener Urteil zur 24-Stunden-Ãœberwachung von Rückfalltätern – Signalwirkung für ganz Deutschland

"Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt das Urteil des Aachener Verwaltungsgerichtes, das die 24-Stunden-Überwachung des Heinsberger Sexualstraftäters für rechtmäßig erklärt hat. Auch wenn das nur die zweitschlechteste Lösung ist: Für die Bevölkerung und insbesondere Kinder ist ein Schutz vor dem drohenden Rückfallrisiko, das hier und in bundesweit 70 bis 100 weiteren Fällen, in denen die nachträgliche Sicherungsverwahrung a