Die Anpassungen treten zum 1. Mai dieses Jahres in Kraft und dienen laut KfW der „weiteren Vereinheitlichung und Erhöhung der Transparenz der Förderbedingungen“. Drei Produkte sind einheitlich von zwei Änderungen betroffen. Es handelt sich hier um das „ERP-Kapital für Gründung“ (Produktnr. 058), den „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ (Produktnr. 067) sowie den „ERP-Gründerkredit Universell“ (Produktnr. 073/074/075/076). Die […]
Eine einfachere Finanzierung für Existenzgründer verspricht die Neustrukturierung der KfW-Gründungsfinanzierung ab dem 1. April 2011. Dann wir aus dem bisherigen KfW-StartGeld der KfW-Gründerkredit – StartGeld. Das Highlight der Änderungen: Der maximale Förderbetrag wird von 50.000 auf 100.000 verdoppelt.