KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld bis fünf Jahre nach Gründung beantragbar

Ab diesem Jahr ist das Förderprogramm der KfW, der KfW Gründerkredit-Startgeld nicht mehr bis zu drei Jahre nach Gründung, sondern bis fünf Jahre nach Gründung möglich.
Ab diesem Jahr ist das Förderprogramm der KfW, der KfW Gründerkredit-Startgeld nicht mehr bis zu drei Jahre nach Gründung, sondern bis fünf Jahre nach Gründung möglich.