Kündigung wegen mangelhafter Religionszugehörigkeit

Ist dem Arbeitgeber bei Einstellung bekannt, dass ein Mitarbeiter keiner Religion zugehörig ist, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Ein Beitrag zum Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (AZ: 3 Ca 2807/09).