Wer für zwei Fachgebiete zugelassen ist, darf auch auf beiden abrechnen

Berlin, 10.6.2011 – Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 11. Mai 2011 (Aktenzeichen: B 6 KA 2/10 R) eine Abrechnungsbestimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen für rechtswidrig erklärt, nach der Ordinationsleistungen in allen Behandlungsfällen eines Arztes in der Fachrichtung abzurechnen sind, für die er seine Abrechnungsnummer zugewiesen bekommen hat.