Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Verkauf von Kassenmanipulationssoftware

Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.01.2015 – 5 V 2068/14
Die Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen ist häufig Anknüpfungspunkt für Manipulationen zur Ermöglichung der Steuerhinterziehung. Hierbei spielen die Verwendung bzw. der Verkauf von Kassenmanipulationssoftware eine immer größere Rolle. Der Verkäufer der Kassenmanipulationssoftware begibt sich hier in die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehun