Mit Private-Equity-Fonds können sich Investoren an Unternehmen beteiligen, die nicht an den Börsen gelistet sind. So lassen sich oft höhere Renditen erzielen als an den öffentlichen Aktienmärkten. Um die europäische Kapitalmarktunion zu stärken und den Zugang zu Private Equity für Privatanleger zu erleichtern, hat die Europäische Union in den vergangenen Jahren Rechtsrahmen für verschiedene Fondsvarianten gesetzt.
Die Europäische Union (EU) will Wachstumsunternehmen den Zugang zum geregelten Kapitalmarkt weiter erleichtern – geplant ist unter anderem eine unternehmensfreundliche Änderung der
geltenden Prospektverordnung.
Prof. Dr. Oliver Klein, Managing Partner bei PROF. KLEIN & VON STAHL Rechtsanwälte Steuerberater, wurde in den Vorstand des Kapitalmarktforums Schweiz berufen.
Das Landgericht (LG) Ingolstadt entschied mit Urteil vom 03.06.2014, dass die Deutsche Bank ihre Kunden vor den Spread-Ladder-Swaps vorsätzlich falsch beraten hat und deshalb keine Verjährung.