Die Hälfte des Kanzleiumsatzes fließt in den Betrieb
Der Studie der Kölner Berufsforscher zufolge entfallen 40 Prozent der Kanzleikosten auf das Personal, 22 Prozent auf die Kanzleiräume, 15 Prozent auf die Ausstattung und 8 Prozent auf Fremdleistungen. Sonstige Kosten schlagen mit 15 Prozent zu Buche. Dabei wenden Einzelanwälte zwar deutlich weniger Geld für Personal auf als ihre Berufskollegen in Sozietäten; dafür sind ihre […]