Der Arbeitnehmer in der Insolvenz darf Lohnrückstände unterhalb der Pfändungsgrenze selbst einklagen (Formulierung Autor), Urteil LAG Düsseldorf vom 26.01.2012, Az. 11 Sa 1004/11.
Unnötiges Verzögern des Insolvenzantrags ohne Aussicht auf Verbesserung der wirtschaftlichen Lage gefährdet die Restschuldbefreiung,§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO – Insolvenzrecht Dresden