Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds

Der XI. Senat des Bundesgerichtshofes hat am 29.04.2014 durch zwei Urteile die Rechte von Anlegern offener Immobilienfonds gestärkt.
Der XI. Senat des Bundesgerichtshofes hat am 29.04.2014 durch zwei Urteile die Rechte von Anlegern offener Immobilienfonds gestärkt.
Anlegern, die Anteile sich in der Krise befindenden offenen Immobilienfonds als vermeintlich sichere Geldanlage erworben haben, drohen teilweise erhebliche Verluste des von ihnen angelegten Geldes.
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