Banken müssen auf Schließungsrisiko hinweisen

Der BGH hat mit Urteilen vom 29.04.2014 entschieden (AZ: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13), dass eine Bank ungefragt auf das Risiko hinweisen muss, dass bei offenen Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt wird, diese mithin "geschlossen" werden. Dieses Risiko stellt nach Ansicht des BGH "ein während der gesamten Investitionsphase bestehendes Liquiditätsrisiko dar, über das der Anleger informiert sein muss, bevor er seine Analageentscheidung trifft&qu