Aufgepasst: Bundesgerichtshof stärkt Käuferrechte beim Internetkauf

Der Bundesgerichtshof hat die Käuferrechte beim Kauf via Internet gestärkt (Urteil vom 3. November 2010 – VIII ZR 337/09). Kern der Entscheidung ist, dass der Kunde nach fristgerechter Ausübung seines Widerrufsrechts auch dann den vollen Preis zurückverlangen kann, wenn die erstmalige Prüfung des Kaufgegenstandes zu einem Wertverlust führt.