Arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, Abberufung)

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte
Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine Probezeit vereinbart. Während dieser Zeit – maximal für sechs Monate – kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Absatz 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit gelten in der Regel längere Kündigungsfristen. Obwohl die Probezeit nur die Kündigungsfrist betrifft, werden unter diesem Stichwort viele Probleme behandelt. Der nachfolgende Beitrag widmet si
1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.
2. Kündi
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck