„Jawohl, mein Führer“. Diese Antwort auf eine dienstliche Anweisung eines Arbeitskollegen reicht für sich allein noch nicht für eine Kündigung.

„Jawohl, mein Führer“. Diese Antwort auf eine dienstliche Anweisung eines Arbeitskollegen reicht für sich allein noch nicht für eine Kündigung.

Gegenstand der Entscheidung war die Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Anweisung einer Arbeitskollegen mit dem Ausspruch "Jawohl mein Führer" kommentiert hatte. Angesichts der Tatsache, dass die Rechtsprechung in derartigen Fällen im Allgemeinen nicht zimperlich mit der Annahme eines Kündigungsrechts des Arbeitgebers ist, folgen nun einige Ausführungen zu dieser Problematik.

Grundsätzlich riskieren Arbeitnehmer, die Vorgesetzte oder Mitarbeiter beleid

Gekündigt – was nun?

Gekündigt – was nun?

München, 9. August 2011 – Es klingt paradox: Obwohl die Wirtschaft in Deutschland brummt, sollen tausende Arbeitsplätze gestrichen werden. Vor allem im Telekommunikations-, Energie- und Banken-Sektor, aber auch bei der Zeitarbeit. "Ein Schock für jeden, den es trifft", weiss Barbara Dyrchs, Autorin des neuen Beck kompakt-Ratgebers "Gekündigt – was nun?" (Verlag C.H.Beck). Die ehemalige Arbeitsrichterin empfiehlt: "Informieren Sie sich über Ihre R

DieÄnderungskündigung und die sonstigenÄnderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses. Welches Verhalten ist für die Arbeitnehmer sinnvoll?

DieÄnderungskündigung und die sonstigenÄnderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses. Welches Verhalten ist für die Arbeitnehmer sinnvoll?

Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann.

Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die

Kommentar zur Entscheidung des LAG Berlin/Brandenburg zum Whistleblower-Fall

Kommentar zur Entscheidung des LAG Berlin/Brandenburg zum Whistleblower-Fall

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006 (Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05), die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Heinisch v. Bundesrepublik Deutschland (Whistleblower-Fall) voranging(Kündigung wegen Strafanzeige, Flugblatt-Aktion, Kurzzeiterkrankung).

Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht

Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht

Zur aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Heinisch v. Bundesrepublik Deutschland (zuvor Heinisch gegen Vivantes). Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht! Arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.