Arbeitsrecht Münster informiert: Ehemann ist Empfangsbote
Das Bundesarbeitsgericht hält dieÜbergabe eines Kündigungsschreibens an den Ehemann der Arbeitnehmerin auch an dessen Arbeitsplatz für ausreichend.
Das Bundesarbeitsgericht hält dieÜbergabe eines Kündigungsschreibens an den Ehemann der Arbeitnehmerin auch an dessen Arbeitsplatz für ausreichend.