Aushang zum Jugendschutz wurde zum 01.04.2016 geändert

Aushang zum Jugendschutz wurde zum 01.04.2016 geändert

§ 3 des Jugendschutzgesetzes verpflichtet Veranstalter und Gewerbetreiben-de, die Regelungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit sowie im Bereich der Medien durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.

Auch § 10 "Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren" zählt zu den aushangpflichtigen Vorschriften. Hier wurden zum 1. April 2016 Änderungen vorgenommen. Um insbesondere vor E-Zigaretten und E-Shishas zu schützen, gilt