Das P-Konto auf dem Prüfstand

Das P-Konto auf dem Prüfstand

Seit Beginn dieses Jahres gibt es nur noch auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Schutz vor einer Kontopfändung. Das Sperren von Girokonten aufgrund von Pfändungsbeschlüssen gehört nun der vergangenheit an.