"Der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet kann nicht gezwungen werden, ein generelles, alle Nutzer dieses Netzwerks erfassendes Filtersystem einzurichten, um die unzulässige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern", urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Februar 2012 in der Rechtssache C-360/10, SABAM gg. Netlog NV.
Der Bundesgerichtshof hat die Käuferrechte beim Kauf via Internet gestärkt (Urteil vom 3. November 2010 – VIII ZR 337/09). Kern der Entscheidung ist, dass der Kunde nach fristgerechter Ausübung seines Widerrufsrechts auch dann den vollen Preis zurückverlangen kann, wenn die erstmalige Prüfung des Kaufgegenstandes zu einem Wertverlust führt.