Insolvenzrecht Dortmund-Kanzlei Horrion Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzvervwalters gegen Dritte.

Insolvenzrecht Dortmund – RA Horrion: Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch gegen Dritte zur Vorbereitung der Rückforderung von Zahlungen der Schuldnerin vor der Insolvenz .Insolvenzrecht Dortmund-Rechtsanwalt Dortmund