(NL/3601560153) Anleger der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG sind verunsichert: Über das Vermögen der Treuhänderin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Berlin, 07.03.2016 Wie bereits mehrfach berichtet, wurde über das Vermögen der Rechtsnachfolgerin der Deutsche Biofonds Treuhand GmbH, der Centauri Trust GmbH, das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH war Treuhandkommanditistin der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH &
18.02.2016: – Ende November 2015 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der EEV Erneuerbare Energien Versorgung AG angeordnet. Mittlerweile werden immer unschönere Details über die dunklen Machenschaften der Hintermänner des Unternehmens bekannt. War alles von Anfang nur Betrug? Die betroffenen Anleger müssen jetzt auch befürchten, vom Insolvenzverwalter künftig nicht als Gläubiger der EEV AG anerkannt zu werden. Auch hier ist
Die Privatinsolvenz in England ist in Deutschland anerkannt. Auch Anwälte raten inzwischen zur Entschuldung in England. Besonders interessant für Selbständige, GmbH-Geschäftsführer, Ärzte/Zahnärzte
Die Frage, ob der Schuldner alles ihm Mögliche unternommen hat, führt häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Bundesgerichtshof hat schon im Jahr 2011 konkretisiert, wie diese Bestimmung für Selbständige auszulegen ist (IX ZB 267/08, NZI 2010, 693 Rn. 2).
6. Mai 2014. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH (Itzehoe) ist eröffnet. Damit sind aus Genussrechtsinhabern Gläubiger eines Insolvenzverfahrens geworden. Betroffene Anleger, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) in Erfurt, müssen sich nun schnellstens um professionelle Unterstützung kümmern.
Zwei wichtige Termine stehen für die betroffenen Anleger an. Die Gläubigerversammlung am 22. Juli 2014 in
Die Druckerei die printzen GmbH mit Sitz in Ambergübernimmt die Wünsch Offset-Druck GmbH und sichert damit einen Großteil der Arbeitsplätze am Standort Neumarkt in der Oberpfalz. DerÜbergang des operativen Geschäftsbetriebes erfolgte zum 01. März 2014
Die Inkongruenz einer Vermögensverschiebung setzt als Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners im Sinne von§133, Absatz 1, Satz 2 Insolvenzordnung voraus, dass ernsthafte Zweifel an der Liquidität des Schuldners bestehen.