Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, sondern Rechtshandlung des Schuldners im Sinne von§ 133 InsO – Insolvenzrecht Dresden
Kaum ein Gesetz der vergangenen 20 Jahre hat so viel Veränderung für Gläubiger und Schuldner, Insolvenzverwalter und Richter, Unternehmens-, Rechts- und Steuerberater, Kreditgeber und Versicherer gebracht, wie das im März in Kraft getretene"Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen"(ESUG). Auf dem 1. Deutschen Gläubigerkongress am 20. September 2012 im Maritim-Hotel in Köln werden alle beteiligten Berufsgruppen eine erste Bilanz ziehen: Ist da
Dirk Eichelbaum ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. In Süddeutschland ist er als einer der Ersten nach dem neuen Insolvenzrecht als vorläufiger Sachverwalter an der Rettung eines Unternehmens beteiligt. Eichelbaum sieht Chancen für Unternehmen; die Eigenverwaltung bewertet er positiv und informiertüber verstärkte Handlungsspielräume für bedrohte Unternehmen. Er geht davon aus, dass die neuen Schutzschirmverfahren künftig in größeren Insolven
Der Arbeitnehmer in der Insolvenz darf Lohnrückstände unterhalb der Pfändungsgrenze selbst einklagen (Formulierung Autor), Urteil LAG Düsseldorf vom 26.01.2012, Az. 11 Sa 1004/11.
Was geschieht mit der Arbeitsvergütung, wenn Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer kündigt und ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich freistellt? Q-Cells-Insolvenz
Bei bestehender Lohnpfändung und stark schwankendem Einkommen kann Vollstreckungsgericht unbeziffert"die Lohnzahlungen des Arbeitgebers X"vor Kontenpfändung schützen – Zwangsvollstreckungsrecht Dresden
Hat die Ehepartnerin des Insolvenzschuldners eigenes Einkommen, muss Insolvenzverwalter – Treuhänder beim Inso-Gericht die Absenkung des Pfändungsfreibetrages. Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden
Der BDS Bayern begrüßt den Ansatz der gestern beschlossenen Reform des Insolvenzrechts, mahnt aber Änderungen an. So fordert der BDS weiterhin eine Stärkung der ökonomischen Kompetenz von Insolvenzgerichten durch wirtschaftskundige Beisitzer und beharrt auf seinem Wunsch, die Arbeit von Insolvenzverwaltern durch Bewertungskataloge transparenter zu machen.
Gläubigerschutzvereinigung begrüßt das heute im Bundestag verabschiedete Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG): Chance und Herausforderung zugleich