Insolvenzrecht: Keine grundsätzliche Hinweispflicht eines Steuerberaters auf Insolvenzreife einer GmbH

Insolvenzrecht: Keine grundsätzliche Hinweispflicht eines Steuerberaters auf Insolvenzreife einer GmbH

Gemäß § 15 a InsO hat der Geschäftsführer einer GmbH im Falle ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhafte Verzögerung, spätestens jedoch drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH zu beantragen. Die pflichtwidrige und schuldhafte Verletzung der Insolvenzantragspflicht führt für den Geschäftsführer der GmbH nicht