Unnötiges Verzögern des Insolvenzantrags ohne Aussicht auf Verbesserung der wirtschaftlichen Lage gefährdet die Restschuldbefreiung,§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO – Insolvenzrecht Dresden
Schlecker-Insolvenz – Was geschieht mit der Arbeitsvergütung, wenn Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer kündigt und ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich freistellt?
Schuldenbereinigungsplan mit 5 % Quotenzahlung und Verfahrensdauer von 8 Monaten befreit Schuldner von 180.000,00 EUR Schulden – Insolvenzrecht Dresden
Vorteilsverschaffung durch Schuldner zugunsten eines Gläubigers in der Zwangsvollstreckung begründet Vorsatzanfechtung,§ 133 InsO – Insolvenzrecht Dresden.