Eine unvollständige Forderungsanmeldung kann zur Verjährung führen – Insolvenzrecht Dresden

Die Verjährungshemmung einer Forderungsanmeldung setzt eine vollständige Forderungsanmeldung voraus – Insolvenzrecht Dresden
Die Verjährungshemmung einer Forderungsanmeldung setzt eine vollständige Forderungsanmeldung voraus – Insolvenzrecht Dresden
Leistet der Kunde beim Autokauf eine Anzahlung, so ist diese Anzahlung bei der späteren Insolvenz des Autohauses grundsätzlich gefährdet – Insolvenzrecht Dresden
Selbständigkeit des Insolvenzschuldners begründet Gefahr einer Zweitinsolvenz – Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Schuldner muss sich bei erfolgsloser Selbständigkeit für die Gewährung der Restschuldbefreiung intensiv um Anstellung bemühen – Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Vertragsklauseln, welche eine insolvenzbedingte Vertragsaufhebung regeln, sind unwirksam – Insolvenzrecht Dresden
Der durch Erbvertrag Bedachte darf Erbverzicht erklären. Der Erbverzicht bleibt bei späterer Insolvenz bestehen-Insolvenzrecht Dresden
Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Das Gesetz soll am 01.01.2013 in Kraft treten. Insolenzrecht Dresden
Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, sondern Rechtshandlung des Schuldners im Sinne von§ 133 InsO – Insolvenzrecht Dresden
Der Arbeitnehmer in der Insolvenz darf Lohnrückstände unterhalb der Pfändungsgrenze selbst einklagen (Formulierung Autor), Urteil LAG Düsseldorf vom 26.01.2012, Az. 11 Sa 1004/11.
Gläubiger muss im Antrag auf Restschuldbefreiung die Gründe mangelnder Arbeitssuche glaubhaft machen – Insolvenzrecht Dresden