Vorteilsverschaffung durch Schuldner zugunsten eines Gläubigers in der Zwangsvollstreckung begründet Vorsatzanfechtung,§ 133 InsO – Insolvenzrecht Dresden.
Arbeitnehmer kann zur Rückzahlung von rückständigen Löhnen verpflichtet sein, wenn er die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers kannte – Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden.
Insolvenzrecht Dortmund – RA Horrion: Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch gegen Dritte zur Vorbereitung der Rückforderung von Zahlungen der Schuldnerin vor der Insolvenz .Insolvenzrecht Dortmund-Rechtsanwalt Dortmund