U.S. CET Corporation informiert – Insolvenz einer US-Corporation

U.S. CET Corporation informiert – Insolvenz einer US-Corporation

Bei einer Corporation handelt es sich um ein US Unternehmen, deshalb gilt im Insolvenzfalle in erster Linie das amerikanische Recht. Das Insolvenzrecht unterliegt in den USA ausschließlich der Bundesgesetzgebung. Wenn ein Unternehmen in Insolvenz verfällt, wenn also die Summe seiner Verbindlichkeiten die Summe seiner Werte übersteigt, so hat das Unternehmen diese Tatsache nach dem Insolvenzrecht der USA dem Bundesinsolvenzgericht (federal bankruptcy court) zu melden. Das US-ameri

BDO-Studie: Schutzschirmverfahren von Unternehmen in Schieflage kaum genutzt – Gute Erfolgsaussichten bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen

Das zur Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen zum 1. März 2012 eingeführte Schutzschirmverfahren zur
Vermeidung eines Insolvenzverfahrens unter Fremdverwaltung wird von
den betroffenen Unternehmen kaum genutzt. Trotz des größeren
unternehmerischen Gestaltungsspielraumes wurden die Möglichkeiten des
Schutzschirmverfahrens im ersten Jahr nur von einem niedrigen
einstelligen Prozentsatz der dafür in Frage kommenden Unternehmen
wahrgenommen. Aus diesem Grun

Steuerhinterzieher bald auch nicht mehr von der Insolvenzordnung geschützt

Die aktuell noch geltende Insolvenzordnung eröffnet jedermann bei Vorliegen der entspre-chenden Voraussetzungen den Weg in die Privatinsolvenz. Nach einer sog. Wohlverhaltens-phase von sechs Jahren ist die Privatinsolvenz beendet und der Schuldner grundsätzlich von seinen finanziellen Belastungen befreit (sog. Restschuldbefreiung). Dies gilt bald nicht mehr in Fällen der Steuerhinterziehung.

Stellungnahme zu den Aussagen von Gläubigervertretern

In der heutigen Ausgabe des Handelsblattes
werden die Anlegerschutzanwälte RA Klaus Nieding (Vertreter der
Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)), RA Markus
Kienle (Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK))
und Prof. Dr. Julius Reiter wie folgt zitiert: "Das Unternehmen muss
fortgeführt werden. Eine Zerschlagung wäre die schlechteste Lösung
für die Anleger" (Handelsblatt, 17.05.2013, S. 41). Diese
begrüße

Gesetz zum Verbraucherinsolvenzrecht: Bankenfachverband kritisiert Schuldenerlass

Der Deutsche Bundestag behandelt heute in 2. und 3.
Lesung das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Eine entsprechende
Beschlussvorlage hat der Rechtsausschuss des Bundestages gestern
verabschiedet. Durch die Reform wird die bisherige sechsjährige
Wohlverhaltensphase halbiert. So erlangt ein Insolvenzschuldner
künftig bereits nach drei Jahren seine Restschuldbefreiung, wenn er
zu diesem Zeitpunkt 35 Prozent

Gläubigerausschuss über die Anpassungen im Insolvenzplan informiert / Erhöhung der Rückzahlungsquote von 43% auf 52% / Verstärkte Kontrolle des Managements vorgesehen

In der heutigen Gläubigerausschusssitzung in
Gegenwart des Sachwalters wurde der, in den letzten Wochen
überarbeitete, Insolvenzplan vorgestellt und erörtert. Die
Anpassungen beruhen primär auf dem der WGF AG schriftlich am 5. April
zur Verfügung gestellten Forderungskatalog der großen
Anlegerschutzvereinigungen (SdK) und (DSW) sowie öffentlich bekannter
Forderungen. Während der ursprüngliche Insolvenzplan noch eine
Rückzahlungsquote von 43

Einigungsgespräche mit Vertretern für die Anleihegläubiger über den Insolvenzplan vorerst gescheitert / Anlegern droht ohne Fortführung niedrige Quote / Gläubigerversammlung am 22. Mai

Der Sanierungsvorstand der WGF AG, Rechtsanwalt
Bernd Depping, erklärt nach den heutigen Gesprächen mit dem
Sachwalter und den Vertretern eines Teiles der Anleihegläubiger:
"Leider hat die Tatsache, dass der mit Insolvenzeröffnung vom 1. März
festgesetzte Abstimmungstermin zum Insolvenzplan am 22. Mai
stattfindet, dazu geführt, dass die Vertreter von der Deutschen
Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der
Schutzgemeinschaft deutscher Kapita

Der Vorstand der WGF AG stellt sich kritischen Fragen / Interview mit den Vorstandsmitgliedern der WGF AG, Pino Sergio und Bernd Depping

Am 22. Mai 2013 findet in Düsseldorf die
entscheidende Gläubigerversammlung statt, auf der über die
Fortführung der WGF AG und damit die Höhe der Rückzahlungsquote
abgestimmt wird. In den letzten Wochen sind immer wieder kritische
Fragen von Anlegern gestellt worden, denen sich der Vorstand im
Folgenden stellt. Die Fragen hat der Leiter der
Unternehmenskommunikation, Maximilian Pisacane zusammengefasst. Die
Antworten geben die Vorstandsmitglieder Bernd Deppin